Höherer Freibetrag für Feuerwehr

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag einem höheren Freibetrag für Feuerwehrleute zugestimmt. Somit können Aktive nun 2.400 Euro jährlich an Aufwandsentschädigungen steuerfrei erhalten.

Symbolfoto: Jan-Erik Hegemann

Damit wird der Freibetrag der Anfang des Jahres im Zuge des „Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes“ eingeführten Übungsleiterpauschale angepasst. Die Steigerung beträgt 300 Euro. „Die Anhebung des Freibetrags erspart Tausenden ehrenamtlich engagierten Feuerwehrleuten zusätzlichen bürokratischen Aufwand, weil sie bis zu dieser Grenze keine Belege sammeln oder Fahrtenbücher führen müssen, um ihre Auslagen nachzuweisen“, meint der Präsident des Deutschen Feuerwehr-Verbandes (DFV), Hans-Peter Kröger. Der DFV hatte sich zuvor für das Gesetz eingesetzt. Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2013.

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Text: Malte Degener

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