13-Jährige starb 2018 bei missglückter Rettung

Gerichtsverfahren endet mit Freispruch für Berliner Feuerwehrleute

Berlin – Wegen fahrlässiger Tötung waren zwei Berliner Feuerwehrleute angeklagt. Sie hatten im Juni 2018 versucht, eine 13-Jährige unter einer Straßenbahn zu befreien. Bei der Rettung war das 34 Tonnen schwere Fahrzeug abgesackt und hatte die Schülerin erdrückt. Der Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten endete mit einem Freispruch. Nach Ansicht des Richters war das Unglück nicht vorhersehbar gewesen.

Am 12. Juni 2018 stirbt ein 13-jähriges Mädchen während eines Rettungseinsatzes in Berlin. Das Verfahren gegen zwei Feuerwehrleute endete jetzt mit einem Freispruch. 

Der Einsatz im Juni 2018 war einer der dramatischsten der letzten Jahre für die Berliner Feuerwehr. Auf dem Weg zu einer Pizzeria hatte die 13-Jährige eine Straßenbahn der Linie 21 im Blockdammweg in Rummelsburg (Lichtenberg) übersehen. Der Fahrer hatte noch eine Gefahrenbremsung eingeleitet. Vergebens. Die Bahn erfasste das Mädchen und schleifte es etwa 20 Meter weit mit. Als die Feuerwehr wenig später eintraf, war die Schülerin zwischen den Gleisen und der Niederflurstraßenbahn eingeklemmt. Das Mädchen hatte zwei Finger verloren, war aber ansprechbar.

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Zum Anheben der Bahn wäre ein spezieller Kran der Verkehrsbetriebe nötig gewesen. Aber niemand wusste, wann das Spezialfahrzeug an der Einsatzstelle eintreffen würde. Als das Fahrzeug nach einer Stunde immer noch nicht vor Ort war und sich der Zustand der Verletzten eintrübte, beschloss der Einsatzleiter, die Bahn mit eigenen Mitteln anzuheben. Er stimmte das Vorgehen mit dem so genannten Verkehrsmeister, einem Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), ab. Sie gingen vor, wie sie es bei Übungen gelernt hatten. Einwände der BVG gab es nicht.

>>>Siehe auch: Unfall mit Tram: 13-Jährige stirbt, 2 Feuerwehrleute im Einsatz verletzt <<<

Doch beim Anheben geriet die Straßenbahn ins Wanken und rutschte ab. Die Schülerin starb. Zwei Feuerwehrleute, die zu der Verletzten kriechen wollten, wurden verletzt.  

Wie sich im Gerichtsverfahren herausstellte, waren weder die eingesetzten Heber noch das Verfahren für diesen Zugtyp geeignet. Doch das erfuhr die Feuerwehr erst nach dem Unglück.

Auf fahrlässige Tötung lautete die Anklage gegen den Einsatzleiter und den Staffelführer des Rüstwagens. Nach dreitägigem Prozess urteilte das Amtsgericht: „Es handelte sich um ein tragisches Unglück. Diese beiden Feuerwehrleute haben alles getan, um Ronja zu retten.“ Auch die Staatsanwältin und der Verteidiger der Feuerwehrleute hatten vor der Urteilsverkündung auf Freispruch plädiert.   

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Es ist tatsächlich so, dass Feuerwehrleute, ob freiwillig oder hauptberuflich tätig, oft genug mit einem Bein im Gefängnis stehen. Das kann vom Verkehrsunfall, bei dem ein Kamerad die blutende Leistengegend einer jungen Frau mit der Hand abdrückt und deshalb wegen sexueller Belästigung angeklagt wird (kein Witz, ist wirklich vor Jahren so passiert) bis zu ebendiesem im Artikel beschriebenen Fall reichen.
    Ich weiß nicht, ob der Feuerwehrkran FwK30 des Technischen Dienstes schneller am Unfallort gewesen wäre und für das sichere Anheben der Trambahn ausgereicht hätte.
    Eines ist klar: Die beiden Kollegen der Berliner Feuerwehr sind von allen Vorwürfen freigesprochen worden – aber zu welchem Preis? Sie werden sich vielleicht ihr ganzes restliches Leben lang Vorwürfe machen. Und sollten sie ihren Dienst weiterhin versehen – wofür sie meinen vollen Respekt haben -, werden sie wohl ständig mit der Angst vor einem ähnlich gelagerten Einsatz in den Dienst starten.

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  2. Der Kran der Berliner Feuerwehr ist oben auf dem Bild zu sehen, konnte aber wegen der Oberleitung der Straßenbahn nicht eingesetzt werden. Bitte keine Ratschläge aus der Ferne geben.

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  3. Ohne die Feuerwehr Berlin angreifen zu wollen hätte man eine andere Technische Rettung mittels feuerwehrkran des technischen Dienstes der Feuerwehr Berlin durchgeführen können. Dennoch sehe ich das ganz genauso wie es das Gericht sieht es war ein tragisches Unglück zum mal die Einsatzkräfte überhaupt Ja gar nicht wussten das ihr technisches Gerät nicht für so eine Art der Rettung geeignet war, dass kam ja erst nach dem Unfall durch ein Gutachten heraus. Die Jungs und Mädels der Feuerwehr haben für das Leben des Mädchen gekämpft aber den Kampf leider verloren und sind selbst dabei zu schaden gekommen. Für mich ist ganz klar das die Feuerwehrkräfte einen guten Job gemacht haben da sie alles was sie gemacht haben mit besten Wissen und Gewissen gemacht haben.

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  4. Hallo.
    Ich hoffe das ihr Kommentar sarkastisch gemeint war. Ansonsten brauchen die gut ausgebildeten Feuerwehrkameraden nicht mehr ausrücken. Häuser wären bis zu den Grundmauern abgebrannt und eingeklemmte Personen würden verhungern.

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  5. Eine absolute Katastrophe für alle Beteiligte. Zuerst natürlich für die Angehörigen. Sie durften hoffen das ihr Kind aus der bedrohlichen Lage befreit wird. Was dann aber mit dem grausamen Tot ihrer Tochter endete.
    Aber auch für die Feuerwehrmänner die ein junges Mädchen retten wollten. Dabei passierte durch ihre Tätigkeit das nächste Unglück. Gut das die Schuldfrage nun geklärt ist. Dennoch wird das für die Retter eine sehr große Belastung bleiben. Unverständlich das in einer Millionenstadt nicht innerhalb weniger Minuten die notwendige Technik vor Ort ist.

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  6. So eine Anklage wird sehr oft zum Ende eines Arbeitsleben führen, gerade in so einem Beruf.
    Schon erleben müssen.

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  7. Das sehe ich aber völlig andes. So einen Prozess darf erst geben, wenn ein grobes Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit augenscheinlich darliegt.
    So ein Verfahren belastet die Psyche der Kollegen sehr… und das auch noch Jahre danach.
    Wenn wir immer weiter, immer mehr nach dem Rechtsstaat rufen, brauchen wir uns nicht wundern, dass kaum noch einer diesen Job machen will.
    Hier war ganz klar nach der Wartezeit, das Leben des Mädchens in Gefahr. Sie trübte ein, verlor also langsam ihr Bewusstsein – hier kann an nicht mehr warten, auch wenn man nicht das absolut richtige Werkzeug zur Hand hat.

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  8. Es ist in unserer heutigen Rechtsprechung schon äußerst schwierig den richtigen Weg zu finden

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  9. Eine Schande ist der Prozess nicht! Wir leben in einem Rechtsstaat! Es ist völlig in Ordnung einen solchen Prozess zu führen, solange das Ergebnis objektiv belegt, dass in diesem Fall die Verantwortlichen nicht anders hätten handeln können!
    Das ist in diesem Fall ja auch geschehen. Damit sind die Kollegen der Berliner Feuerwehr ein für alle mal von Vorwürfen frei gesprochen. Sonst hätten diese Vorwürfe ewig im Raum gestanden.

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  10. Eine Schande, dass ein solches Verfahren überhaupt stattfindet.
    In Zukunft sollten alle Maßnahme von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensts erst mit einem Gutachter einer amtlich anerkannten Prüforganisation vor Ort abgestimmt werden, sonst läuft man noch Gefahr eingebuchtet zu werden, weil die Last von einem Hebekissen oder Zylinder abrutscht.

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  11. Vielen Dank den Richtern .
    Den Eltern der Getöteten, trotz allem, alles Gute in der Zukunft.

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