DFV empfiehlt Impfung für Feuerwehrleute

Berlin – Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren empfiehlt der stellvertretende Bundesfeuerwehrarzt des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Klaus Friedrich, die freiwillige Grippeschutzimpfung: “Bei einer Erkrankung kann die Wiederherstellung der vollen Gesundheit bis zu mehreren Wochen mit anhaltender Schwäche dauern – dies kann die Einsatzfähigkeit von Feuerwehren einschränken!“

Bei Ausbruch einer Grippe ist mit einer Übertragung von Mensch zu Mensch zu rechnen, so dass häufig der Ausfall einer größeren Anzahl von Menschen möglich ist. “Bei der Grippeepidemie kann es zu weit mehr als einer Million arbeitsunfähigen Erkrankten kommen. Dies könnte die Einsatzfähigkeit von Feuerwehren erheblich einschränken. Eine Impfung ist damit nicht nur ein sinnvoller Schutz für den Einzelnen, sondern kann auch den Schutz der Bevölkerung bei Gefahrenlagen unterstützen”, erklärt Friedrich.

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Eine Grippeschutzimpfung sei die wirksamste Methode, eine Erkrankung zu verhindern. Weil die Grippeviren sehr wandlungsfähig sind, sei eine jährliche Schutzimpfung erforderlich. Daher wird ein jeweils aktuell abgewandelter, spezifischer Impfstoff für die zu erwartenden Virusstämme in der kommenden Saison bereit gestellt. Die Schutzimpfung fördert die Bereitstellung von Antikörpern gegen das Virus. Sie sollte im Herbst erfolgen; der Impfschutz ist dann etwa zwei Wochen nach erfolgter Impfung vollständig.

Feuerwehrangehörige gehören aufgrund ihrer Tätigkeit zu den Personen mit erhöhter Gefährdung. Eine durchgemachte Grippe zum Beispiel im vergangenen Jahr bietet ebenso wie eine vorherige Impfung keinen Schutz vor einer neuerlichen Infektion, da sich die Virentypen ständig ändern. Der Impfstoff kann selbst keine Grippe hervorrufen und schützt nicht vor einfachen Erkältungskrankheiten.

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