TLF

Bei einem Tanklöschfahrzeug (TLF) handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zu schnellen Wassergabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter sowie einer feuerwehrtechnischen Beladung für einen Trupp. Vorrangigen Aufgabe sind die Bereitstellung von Löschwasser abseits befestigter Wege und Ausbringung von großen Mengen Löschwasser. Nach aktueller Norm gibt es drei Tanklöschfahrzeuge: TLF 2000, TLF 3000 und TLF 4000 beziehungsweise PTLF 4000.

TLF 2000

Die Bezeichnung TLF 2000 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit mindestens 2.000 Liter Löschwasservorrat (bei einem besonders kompakten Fahrgestell ist auch eine Reduzierung auf 1.800 Liter zulässig), Truppbesatzung (1/2), einem optionalen fest montierten Werfer und einer Gesamtmasse von maximal 10.000 Kilogramm. Damit entspricht es der Klasse L oder M. Es ist durch seine kompakte Bauweise als Nachfolger für das TLF 8/18 geeignet. Mit ihm soll dem Bedarf nach einem TLF entsprochen werden, dass sich insbesondere für die Waldbrandbekämpfung eignet.

Daher wurde 2011 eine zusätzliche Beladung für die Wald- und Flächenbrandbekämpfung in die Norm aufgenommen. Als Fahrgestell kommen nur allradgetriebene und geländefähige Kraftfahrzeuge in Frage. In Deutschland ist das überwiegend der Mercedes Unimog. In der Kabine müssen drei Personen Platz finden.

Eine vom Fahrzeugmotor angetriebene Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-1000 muss im Fahrzeug eingebaut und mit einem A-Sauganschluss sowie mit zwei absperrbaren B-Druckabgängen ausgestattet sein. Sie muss über ein Umschaltorgan für Tank- und Saugbetrieb verfügen. Absperrorgane, die pneumatisch oder elektrisch fernbedienbar sind, müssen ohne zusätzlich anzubringende Hilfsmittel manuell betätigt werden können. Ein eingeschränkter Fahr- und Pumpenbetrieb (Pump & Roll) muss gleichzeitig möglich sein.

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Zur schnellen Wasserabgabe dienen entweder zwei Druckschläuche C 42-15 oder zwei Druckschläuche D 25-15, die im hinteren rechten Geräteraum in Buchten gelagert werden. Angekuppelt sein sollen je nach verwendeter Schlauchgröße ein Hohlstrahlrohr C mit einer Durchflussmenge von maximal 235 l/min oder ein Hohlstrahlrohr D mit einer Durchflussmenge von maximal 100 l/min. Die Druckschläuche müssen sich schnell und einfach mit der Feuerlöschkreiselpumpe verbinden lassen, das Strahlrohr muss aus dem rechten hinteren Geräteraum entnommen werden können.

Alternativ darf auch eine Schnellangriffseinrichtung für Wasser eingebaut sein. Sie kann aus 50 Meter formstabilem Feuerlöschschlauch DN 25 oder 30 Meter formstabilem Feuerlöschschlauch DN 33 bestehen. Zur Wasserabgabe darf wahlweise ein C-Hohlstrahlrohr mit einer maximalen Durchflussmenge von 235 l/min oder ein D-Hohlstrahlrohr mit einer maximalen Durchflussmenge von 100 l/min verwendet werden. Diese Schnellangriffseinrichtung muss im hinteren rechten Geräteraum angeordnet und mit der Feuerlöschkreiselpumpe verbunden sein sowie abgesperrt werden können. Das Strahlrohr muss angekuppelt sein und aus dem hinteren rechten Geräteraum entnommen werden.

Wird eine Schaumausrüstung mitgeführt, muss die mitgeführte Schaummittelmenge einen mindestens 10-minütigen Einsatz eines Kombischaumrohrs M4/S4-B ermöglichen. Eine Druckzumischanlage ist zulässig. Ein fest eingebauter Behälter muss während des Schaumeinsatzes befüllt werden können. Hierzu darf eine Schaummittelpumpe verendet werden. Ihr Förderstrom richtet sich nach dem größten eingebauten Verbraucher sowie der verwendeten Schaummittelart.

Dieses TLF 2000 auf Mercedes Unimog U 5000 von Schlingmann besitzt die FF Neuharlingersiel (NI). Entgegen der Norm verfügt dieses Fahrzeug über eine Staffelkabine. Foto: Preuschoff

Sofern ein aufgebauter Wasserwerfer vorhanden ist, empfiehlt die Norm eine einstellbare Durchflussrate von maximal 400 l/min. Der Werfer ist mittig zur Fahrzeugbreite sowie möglichst weit vorn anzuordnen. Soll er manuell bedient werden, ist eine 0,4 x 0,5 Meter messende Standfläche freizuhalten. Diese kann sich auch in der Kabine befinden (Dachluke). Auf dem Dach ist ein Anschlagpunkt für den Karabiner des Feuerwehr-Sicherheitsgurtes vorzusehen. Der Werfer muss über einen Schwenkbereich von 240 Grad sicher bedient werden können.

Eine Beleuchtung der begehbaren Dachfläche muss vorhanden sein. Neben der Standardbeladung, die komplett vorhanden sein muss, kann eine Zusatzbeladung für Waldbrände vorgesehen werden. Sie ist obligatorisch, wenn das TLF 2000 als Waldbrandfahrzeug verwendet werden soll.

Fahrzeug-Daten eines genormten TLF 2000

  • Fahrzeugtyp: TLF 2000
  • Antriebsart: Allradantrieb, Differenzialsperren an beiden Achsen und in Längsrichtung 1
  • Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
  • Länge: 6.300 mm
  • Breite: 2.300 mm **
  • Höhe: 3.100 mm ***
  • Zulässige Gesamtmasse: 10.000 kg
  • Fahrzeugmassenklasse nach DIN EN 1846: L, M
  • Feuerlöschkreiselpumpe: FPN 10-1000, 1.000 l/min bei 10 bar
  • Löschwassertank: mindestens 2.000 l ****
  • Besatzung: 1/2
  • Anhängerkupplung: auf Wunsch des Bestellers
  • Schleppvorrichtung: vorne und hinten

*Single-Bereifung mit gleicher Spurbreite an Vorder- und Hinterachse empfohlen. Ein ausgewogenes Achslastverhältnis ist anzustreben.
**Wenn es die örtlichen Gegebenheiten erlauben, ist auch eine Breite von 2.500 mm zulässig.
***Gemessen bei Leermasse, jedoch mit aufgelegter Dachbeladung.
***Bei einem besonders kompakten Fahrgestell ist eine Reduzierung auf 1.800 l zulässig.

TLF 3000

Genau wie das TLF 2000 eignet sich auch das etwas größere und 4.000 Kilogramm schwerere TLF 3000 für die Waldbrandbekämpfung. Daher kann es ebenfalls zusätzlich mit einer Beladung für die Wald- und Flächenbrandbekämpfung ausgerüstet sein. Als Fahrgestell kommen auch hier nur allradgetriebene und geländefähige Kraftfahrzeuge in Frage. In der Kabine müssen drei Personen Platz finden.

Das neue Erstangriffsfahrzeug der FF Bremervörde stammt aus dem Hause Rosenbauer. Aufgebaut ist das TLF 3000 auf einem MAN TGM 18.340 4×4. Foto: Köhlbrandt

Entscheidende Unterschiede gegenüber dem 2000er sind beim TLF 3000 der bis zum 3.000 Liter fassende Löschwassertank sowie die Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 mit einer Leistung von 2.000 l/min bei 10 bar.

Fahrzeug-Daten eines genormten TLF 3000

  • Fahrzeugtyp: TLF 3000
  • Antriebsart: Allradantrieb, Differenzialsperren an beiden Achsen und in Längsrichtung *
  • Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
  • Länge: 7.500 mm
  • Breite: 2.500 mm
  • Höhe: 3.300 mm **
  • Zulässige Gesamtmasse: 14.000 kg
  • Fahrzeugmassenklasse nach DIN EN 1846: L, M
  • Feuerlöschkreiselpumpe: FPN 10-2000, 2.000 l/min bei 10 bar
  • Löschwassertank: mindestens 3.000 l
  • Besatzung: 1/2
  • Anhängerkupplung: auf Wunsch des Bestellers
  • Schleppvorrichtung: vorne und hinten

*Single-Bereifung mit gleicher Spurbreite an Vorder- und Hinterachse empfohlen. **Gemessen bei Leermasse, jedoch mit aufgelegter Dachbeladung.

TLF 4000

Mit dem TLF 4000 sollen die Aufgabenbereiche der ehemaligen TLF 20/40, TLF 20/40-SL sowie des seit 2007 nicht mehr genormten TLF 24/50 abgedeckt werden. Gegenüber dem TLF 20/40 hat das TLF 4000 eine höhere zulässige Gesamtmasse, die insbesondere der erweiterten Ausstattung sowie den zusätzlichen Sonderlöschmitteln (Pulver, Kohlendioxid) geschuldet ist. Hat das Fahrzeug Löschpulver an Bord, wird es einsatztaktisch mit der Bezeichnung PTLF kenntlich gemacht. Als Fahrgestell kommen straßen- oder geländefähige Lkw in Frage. Es ist eine ausreichende Gewichtsreserve vorhanden, um Pulver- oder Kohlendioxid-Löschanlagen und größere Schaummittel- und Löschwasserbehälter einzubauen. Bei Verwendung von 18-Tonnen-Fahrgestellen kann es zu Einschränkungen beim Einsatz außerhalb befestigter Wege und auf Feuerwehr-Zufahrten kommen. Neben dem mindestens 4.000 Liter fassenden Löschwassertank muss ein Schaummittelbehälter eingebaut werden. Sein Inhalt muss mindestens 500 Liter betragen. Über eine Deckelöffnung muss er auch aus Kanistern befüllt werden können. Seine Schaummittel-Entnahmeleitung ist so zu verlegen, dass sie möglichst nahe am Behälter ein Absperrorgan enthält und in jeweils einem D-Anschluss außerhalb der Geräteräume bei den B-Abgängen rechts und links endet. Hier sind ebenfalls Absperrorgane einzubauen.

TLF 4000 der Feuerwehr Uelzen. Foto: Buchenau

Eine Druckzumischanlage (DZA) oder eine Druckluftschaumanlage (DLS) ist zulässig. Dann können die in der Standardbeladung geforderten Zumischer und Ansaugschläuche entfallen. Ein fest eingebauter Schaummittelbehälter muss auch während des Schaumeinsatzes befüllt werden können. Hierzu darf eine Schaummittelpumpe verwendet werden. Ihr Förderstrom richtet sich nach dem größten eingebauten Verbraucher sowie der verwendeten Schaummittelart. Auf dem Dach muss ein Schaum-Wasser-Werfer mit einem Schaumstrahlrohr aufgebaut sein, das eine Durchflussrate von 1.600 l/min bei 8 bar ermöglicht. Er ist in Bezug auf die Fahrzeugbreite mittig sowie möglichst weit vorn anzuordnen und muss während verhaltener Fahrt betrieben werden können. Soll er manuell bedient werden, ist eine 0,4 x 0,5 Meter messende Standfläche freizuhalten. Diese kann sich auch in der Kabine befinden (Dachluke). Auf dem Dach ist ein Anschlagpunkt für den Karabiner des Feuerwehr-Sicherheitsgurtes vorzusehen. Der Werfer muss über einen Schwenkbereich von 240 Grad sicher bedient werden können. Eine Beleuchtung der begehbaren Dachfläche muss vorhanden sein. Horizontal muss der Schaum-Wasser-Werfer mindestens 120 Grad zu jeder Seite geschwenkt werden können. Weiter soll er mindestens 60 Grad nach oben sowie zirka 15 Grad nach unten geneigt werden können. Wasser oder Schaum müssen bei größtmöglicher Neigung nach unten innerhalb eines Abstands von 15 Metern vor der Stoßstange des Fahrzeugs auftreffen. Auf Wunsch des Bestellers darf eine Selbstschutzanlage vor Vorder- und Hinterachse montiert werden. Sie besteht aus Flächensprühdüsen, die die Fahrbahn sowie gefährdete Teile des Fahrgestells schützen. Ihr Betrieb muss ebenfalls während verhaltener Fahrt möglich sein. Zudem sollte die Zuleitung zum Federspeicher gegen direkte Flammeneinwirkung geschützt werden.

Fahrzeug-Daten eines genormten TLF 4000

  • Fahrzeugtyp: TLF 4000 *
  • Antriebsart: Allradantrieb empfohlen mit Differenzialsperre an der Hinterachse, bei Allradantrieb zusätzlich an der Vorderachse und in Längsrichtung **
  • Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
  • Länge: 8.000 mm
  • Breite: 2.500 mm
  • Höhe: 3.300 mm ***
  • Zulässige Gesamtmasse: 18.000 kg ****
  • Fahrzeugmassenklasse nach DIN EN 1846: M, S
  • Feuerlöschkreiselpumpe: FPN 10-2000, 2.000 l/min bei 10 bar
  • Löschwassertank: mindestens 4.000 l
  • Schaummittelbehälter: mindestens 500 l
  • Besatzung: 1/2
  • Anhängerkupplung: auf Wunsch des Bestellers
  • Schleppvorrichtung: vorne und hinten

*Bei einer zusätzlich eingebauten Pulverlöschanlage heißt das Fahrzeug PTLF 4000. **Bei der Verwendung von Single-Bereifung wird gleiche Spurbreite an Vorder- und Hinterachse empfohlen. ***Falls es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, ist auch eine Höhe von 3.500 mm möglich, gemessen bei Leermasse, jedoch mit aufgelegter Dachbeladung. ****Das TLF 4000 ist auch mit 15.000 kg zulässige Gesamtmasse darstellbar. Die Überschreitung des Höchstwertes von 10 t bei der Achslast ist zulässig.

PTLF 4000

Wird bei einem TLF 4000 als Sonderlöschmittel Löschpulver mitgeführt, so ändert sich seine Bezeichnung in PTLF. Da Kohlendioxid-Löschanlagen deutlich seltener eingebaut werden, wurde auf eine eigene Bezeichnung verzichtet. In der Regel werden Pulverlöschanlagen mit einem Fassungsvermögen von 250 oder 500 Kilogramm verbaut.

Die BF Mannheim ersetzte ihr TroLF mit diesem PTLF von Schlingmann auf einem MAN TGM 18.340 4×4. Es hat eine 250.kg-Pulverlöschanlage an Bord. Foto: Wolf

TLF auf Scania

Das Tanklöschfahrzeug der Stützpunkt-Feuerwehr Landquart (Schweiz) ist ein Alleskönner: Seine Crew Cab bietet Platz für eine komplette Löschgruppe, es führt 3.500 Liter Wasser sowie 200 Liter Schaummittel mit und verfügt über Dachwerfer, Bodensprühdüsen und 6-Tonnen-Seilwinde. Wir stellen den Scania P 400 CB 4×4 HZ mit AluFire 3-Aufbau von Magirus Lohr vor.

Eine Nebenstraße irgendwo bei Landquart (Kanton Graubünden). An manchen Stellen ist die einspurige Teerpiste nass vom nächtlichen Regen. Pferde weiden auf den Wiesen, an den Berghängen im Hintergrund klebt noch der Morgennebel. Mitten in dieser ländlichen Idylle hebe ich den Arm zum Zeichen: „Es kann losgehen!“ Kurz blinken zwei Scheinwerfer auf, dann setzt sich ganz am Ende der Straße etwas Großes, Rotes in Bewegung.

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Das bullige Brummeln eines 6-Zylinder- Dieselmotors wird hörbar, geschaltet im Takt eines Wandler-Automatikgetriebes. „Ungefähr auf 50 km/h beschleunigen“, hatte ich zu Fahrer und Materialoffizier (Gerätewart) Mirco Michel gesagt, als wir die Fahraufnahmen des 400 PS starken „Tanklöschfahrzeug 1“ (TLF 1) der Stützpunktfeuerwehr Landquart besprachen. Jetzt rauschen 18 Tonnen Einsatzgewicht an mir vorbei. Ich ziehe die Kamera mit, der Verschluss rattert so schnell wie ein Maschinengewehr.

Bildauswertung mit Kommandant Peter Cadalbert. „Alles gut zu sehen“, sagt der Major zufrieden. „LED-Blaulichter, lackierte Geräteraumjalousien, polierte Alufelgen – ein TLF mit Vollausstattung.“ Cadalbert hat das Pflichtenheft des Fahrzeugs erstellt. „Und das mit einer Ausführlichkeit und Sorgfalt, die in der Schweiz nicht gerade selbstverständlich ist“, betont Hanspeter Sauter, Verkaufsleiter Brandschutztechnik der Magirus Schweiz AG. „Oft müssen wir aus dürftigen, teils widersprüchlichen Angaben ein Angebot zusammenstellen.“

Der Grund dafür: In der Alpenrepublik gibt es keine Fahrzeugnormen wie in Deutschland. Gemeinden können daher weitestgehend selbst entscheiden, welche Art von Fahrzeug sie beschaffen. Sie müssen lediglich Rücksprache mit den Gebäudeversicherern halten, die sich je nach – gegebenenfalls überörtlichem – Einsatzwert des Fahrzeugs mit 20 bis 50 Prozent an den Beschaffungen beteiligen. „Die restlichen Mittel stammen aus der Feuerwehr-Ersatzabgabe“, erklärt Cadalbert. Beim TLF übernahmen von den 700.000 Schweizer Franken (zirka 580.00 Euro) etwa ein Drittel die Gebäudeversicherung Graubünden und zwei Drittel die Gemeinde.

Wandler statt Halbautomatik

Zwölf Seiten umfasst das Pflichtenheft „TLF 2013“, das der Landquarter Kommandant für die Ersatzbeschaffung eines 28 Jahre alten Vorgängerfahrzeugs verfasste. Bei der Ausschreibung kam Cadalbert zugute, dass er als gelernter Kfz-Mechaniker selbst in der Lkw-Branche gearbeitet hatte. Die wichtigsten Punkte für das Fahrgestell waren:…

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Titel_FM_eDossier2014_TLF_auf_Scania