Rheinland-Pfalz: Neues Feuerwehrgesetz soll Ehrenamt stärken

Mainz – Nach Nordrhein-Westfalen können sich nun auch die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz auf die Novellierung ihres Brand- und Katastrophenschutzgesetzes freuen. Im Mittelpunkt der Neuerungen soll die Stärkung des Ehrenamt Feuerwehr stehen. Wichtige strukturelle Änderungen gelten als beschlossen. Aber ganz zufrieden ist der Landesfeuerwehrverband noch nicht.

Diese sechs Neuerungen sollen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz festgeschrieben werden:

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  1. Doppelmitgliedschaften in Feuerwehren am Wohnort und am Arbeits- oder Studienort.
  2. Aufweichung der Altersgrenze 63 Jahre. Die Feuerwehrangehörigen sollen weitermachen können, wenn ihre körperliche Verfassung es zulässt.
  3. Inklusion von behinderten Menschen im Rahmen ihrer körperlichen Eignung.
  4. Neue Haftungsregelungen sollen Feuerwehrleute besser gegen Schäden im Dienst und bei Einsätzen absichern.
  5. Erstattung von anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung und Pflege während eines laufenden Einsatzes.
  6. Anspruch auf finanziellen Ausglech durch die Gemeinde bei Lehrgängen.

Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz fordert zudem eine sogenannte Anerkennungsprämie. Dabei soll es sich um eine geringe, aber kontinuierliche Aufwandsentschädigung für alle ehrenamtlichen Feuerwehrleute handeln, gestaffelt nach Dienstjahren. So könne die Motivation der Kameraden für eine langjährige Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr gefördert werden.

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Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz wird novelliert. Symbolfoto: Patzelt

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