Neue Normen für Häuser

Berlin – Der Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat Anfang April neue Normen für die Planung und den Bau von Feuerwehrhäusern für Berufs- und freiwillige Feuerwehren veröffentlicht. Die Normenreihe DIN 14092, “Feuerwehrhäuser” besteht aus Teil 1: Planungsgrundlagen, Teil 3: Feuerwehrturm und Teil 7: Werkstätten. Der Teil 1 (Planungsgrundlagen) und der ehemalige Teil 2 (Feuerwehrtore) der DIN 14092 wurden im neu zusammengestellten Teil 1 zusammengefasst. Des Weiteren wurden alle Werkstätten, das heißt der ehemalige Teil 4 (Atemschutz-Werkstätten), der Teil 5 (Schutzzeugpflege, Reinigung, Desinfektion) und der Teil 6 (Schlauchpflegewerkstätten), im neuen Teil 7 zusammengefasst. Für diese Norm ist das Gremium NA 031-04-02 AA “Bauliche Anlagen und Einrichtungen” im DIN zuständig.

Für die Planung und den Bau von Feuerwehrhäusern sowohl für freiwillige als auch für Berufsfeuerwehren hat der FNFW neue Normen veröffentlicht. Foto: Olaf Preuschoff

Der Teil 1 “Planungsgrundlagen” gilt für Gebäude der Feuerwehr, insbesondere Feuerwehrhäuser, und legt deren allgemeine Planungsgrundlagen fest, die es Architekten, Planern, Feuerwehren und Verwaltungen ermöglichen sollen, Feuerwehrhäuser funktionsgerecht zu erstellen. Feuerwehrhäuser sind bauliche Anlagen zur Unterbringung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungen. Darüber hinaus sind Räumlichkeiten für das Personal sowie sanitäre Anlagen und Schulungsräume vorzusehen. Entsprechend den örtlichen Verhältnissen kann der Bedarf für Räumlichkeiten mit gesonderten Funktionen, zum Beispiel für den Rettungsdienst, zum Tragen kommen. Die in dieser Norm angegebenen Raumprogramme, Merkmale, Maß- und Richtwerte dienen als Planungsgrundlagen, aus denen je nach den örtlichen Verhältnissen ausgewählt werden muss. Bei der Planung sind die spezifischen Gefährdungspotenziale, weitere Risiken, strukturelle, wirtschaftliche und industrielle Entwicklungen des Einsatzbereiches sowie Inhalte aus Brandschutzbedarfsplänen zu berücksichtigen. Feuerwehrhäuser sind Bestandteil kritischer Infrastrukturen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten würden, und bedürfen deshalb eines inneren und äußeren Schutzes. Die Beibehaltung der Funktionsfähigkeit muss auch bei extremen Umweltbedingungen wie Hochwasser, Sturm, Erdbeben sowie extremen Schnee- und Regenfällen gewährleistet sein. Die aus den Schutzzielen resultierenden Bemessungsgrundlagen nach den einschlägigen Normen müssen in die Planung von Feuerwehrhäusern einfließen. Zur Vermeidung von Sabotage kann es erforderlich sein, eine Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsbereich und der Nachbarbebauung durch die Errichtung von Zaun- und Toranlagen herzustellen. Nach örtlichen Erfordernissen kann im Außenbereich der Einsatz eines Videoüberwachungssystems erforderlich sein. Innerhalb des Gebäudes sollte eine Trennung der Funktionsbereiche durch eingeschränkte Zutrittsmöglichkeiten zu sensiblen Bereichen erfolgen. Der Einsatz von elektronischen Schließ- und Zutrittskontrollsystemen bietet sich hierfür an. Um die vorgenannten Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik und Regelwerke anzupassen, wurden gegenüber DIN 14092-1:2001-10 und DIN 14092-2:2001-10 folgende signifikanten Änderungen vorgenommen:

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  • Normteile zusammengefasst und neu strukturiert;
  • Raumprogramm ist nicht mehr von der Anzahl der Stellplätze abhängig, sondern es werden Mindestgrößen vorgegeben mit teilweiser Größenvorgabe je planmäßigem Nutzer;
  • Anforderungen an Flächen und Räume zur besseren Übersicht teilweise in Tabellen zusammengefasst und vollständig überarbeitet;
  • Inhalt redaktionell vollständig überarbeitet;
  • Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.

Der Normteil 3 gilt für Feuerwehrtürme und legt deren Mindestmaße und feuerwehrtechnische Anforderungen fest. Feuerwehrtürme dienen der Feuerwehr für die Aus- und Fortbildung, zum Trocknen von Schläuchen, Ölschlängeln und/oder sonstigen Ausrüstungsteilen, zur Übung von Spezialeinheiten (zum Beispiel spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen), für sonstige spezielle Übungseinrichtungen (zum Beispiel Hakenleiterausbildung, Leistungsabzeichen, Kletterwand) sowie gegebenenfalls als Antennenträger. Für die Durchführung der Aus- und Fortbildung nach den Feuerwehr-Dienstvorschriften werden an den Feuerwehrturm allgemeine Anforderungen gestellt. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Nutzung als Übungsturm. Die individuelle Ausstattung ist zu vereinbaren. Der Feuerwehrturm sollte in der Grundausstattung unterschiedliche Übungsszenarien ermöglichen, zum Beispiel das Anleitern mit tragbaren Leitern und Hubrettungsfahrzeugen, den Innen- und Außenangriff,  das Sichern in absturzgefährdeten Bereichen und die Selbstrettung. Darüber hinausgehend gibt es eine Vielzahl von zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen, um den Funktions- und Nutzwert des Feuerwehrturms sinnvoll zu erhöhen. Diese sollten, je nach örtlicher Erfordernis, als Zusatzausstattung ergänzt werden. Solche Zusatzausstattungen können zum Beispiel vorgesehen werden zur taktischen Ventilation und Entrauchung. Um die vorgenannten Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik und Regelwerke anzupassen, wurden gegenüber DIN 14092-3:2001-10 folgende signifikanten Änderungen vorgenommen:

  • Norminhalt neu strukturiert und dabei die Fokussierung auf die Übungswand in eine allgemeiner gehaltene Aus- und Fortbildung geändert;
  • Anforderungen an den Feuerwehrturm zur besseren Übersicht teilweise in Tabellen zusammengefasst und vollständig überarbeitet;
  • Inhalt redaktionell vollständig überarbeitet;
  • Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.
Teil 7 der komplett überarbeiteten Norm gilt für Werkstätten, wie zum Beispiel hier der allgemeinen Werkstatt. Foto: Olaf Preuschoff

Teil 7 der Norm gilt für Werkstätten in Gebäuden der Feuerwehr und stellt deren Planungsgrundlagen auf. Werkstätten im Sinne dieser Norm sind Anlagen, in denen von besonders ausgebildeten Personen (Gerätewarte) alle Maßnahmen zur Reinigung, Prüfung und Instandhaltung insbesondere von Atemschutzgeräten, Chemiekalienschutzanzügen (CSA), Schutzkleidung (persönliche Schutzausrüstung, PSA) und Feuerwehrschläuchen sowie von elektrisch betriebenen Geräten durchgeführt werden können. Werkstätten und Pflegebereiche der Feuerwehr und Rettungsdienste sind zum Beispiel: allgemeine Werkstatt, mechanische Werkstatt, Schlauchpflegewerkstatt, Werkstätten zur Pflege und Wartung der persönlichen Schutzausrüstung, Elektro- und Funkwerkstatt, Feuerlöscherwerkstatt, Kraftfahrzeugwerkstatt, Spezialwerkstätten (zum Beispiel medizinische Gerätepflege), Rettungsdienstwerkstatt. Der Bedarf einer Werkstatt ist in Bezug auf auszuführende Arbeiten am Standort nachzuweisen. Daraus ergeben sich Raumgrößen und die funktionale Einrichtung. Bereiche, Räume und technische Einrichtungen dürfen zusammengelegt werden, natürlich immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Unfallverhütungsvorschriften. Um die vorgenannten Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik und Regelwerke anzupassen, wurden gegenüber DIN 14092-4:2001-10, DIN 14092-5:2001-10 und DIN 14092-6:2001-10 folgende signifikante Änderungen vorgenommen:

  • Normteile zusammengefasst und neu strukturiert;
  • Rettungsdienstwerkstatt neu aufgenommen;
  • Anforderungen an Flächen und Räume zur besseren Übersicht teilweise in Tabellen zusammengefasst und vollständig überarbeitet;
  • Mustergrundrisse der Atemschutz-Werkstatt sind entfallen;
  • Inhalt redaktionell vollständig überarbeitet;
  • Literaturhinweise redaktionell überarbeitet.

Alle Normen sind erhältlich beim Beuth-Verlag Berlin.

(Quelle: NA 031 Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), Normen für die Feuerwehren im April 2012, Fotos: Olaf Preuschoff).

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