DVR: Leichtsinn an Bahnübergängen kann tödlich enden

Bonn (NW) – Das Überfahren eines Bahnübergangs mit geschlossenen Halbschranken kann tödliche Folgen haben. Daraufhin hat der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in seiner gestrigen Pressemitteilung hingewiesen.

“Beschränktes” Verhalten kann tödlich sein. Foto: obs/Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V./Gerhard Zerbes.

So sei es laut Angaben der Deutschen Bahn 2015 zu über 150 Unfällen an Bahnübergängen gekommen – 35 Menschen kamen dabei ums Leben. In neun von zehn Fällen war menschliches Versagen die Ursache.

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Züge haben wegen ihrer großen Masse und der hohen Geschwindigkeiten einen längeren Bremsweg als Pkws. Bis zu 1.000 Meter benötigt etwa ein 100 km/h schneller Reisezug zum Anhalten. Deswegen sei es laut DVR wichtig, sich den Bahnübergängen langsam zu nähern und immer bremsbereit zu sein.

Auf das Funktionieren von Schranken und Signaleinrichtungen sollten sich Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt verlassen. Technische Defekte oder Fehlbedienung seien zwar extrem selten, könnten aber nie vollständig ausgeschlossen werden.

Falsches Verhalten an Bahnübergängen kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch Geld kosten. Der DVR weist darauf hin, dass das Missachten eines roten oder gelben Lichtzeichens oder Blinklichts mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot bestraft werden kann. Die Slalomfahrt durch geschlossene Halbschranken kann ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot zur Folge haben.

Text: Ann-Christin Westphal

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