Augenschutz für die Feuerwehr

An jeder Einsatzstelle lauern Gefahren für die Augen der Feuerwehrkräfte. Deshalb ist das Tragen der korrekten Persönlichen Schutzausrüstung unerlässlich. Wir erklären, welche Gefahren drohen und wie Sie sich davor schützen können.

Feuerwehrhelm aufsetzen und Schutzhandschuhe anziehen sind meistens die letzten Handgriffe beim Anlegen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), bevor der Einsatz startet. Eine Vielzahl unterschiedlicher Gefahrenlagen macht jedoch eine weiterführende Schutzausrüstung notwendig. Zum Beispiel Atemschutz bei Bränden. Bei Technischen Hilfeleistungen (TH) sind besonders die Augen gefährdet und müssen extra geschützt werden. Das Visier herunterzuklappen reicht alleine oft nicht aus.

Anzeige

Zu den zahlreichen Gefahren für die Augen an der Einsatzstelle zählen unter anderem:

  • Verletzungen durch wegfliegende Teile, Funken beim Trennen, Spreizen und Schneiden
  • Scharfe Kanten
  • Verätzungen durch Gefahrstoffe wie Brandrauch, Dämpfe, Stäube und Flüssigkeiten
  • Kontamination mit Biostoffen wie viren- und bakterienhaltige Flüssigkeiten und Sekrete, sensibilisierend wirkende Substanzen
  • Verbrennungen durch heiße Gase, Strahlungshitze und Störlichtbögen
  • Erfrierung durch tiefkalte Substanzen
  • Explosionsknall
  • Strahlungsschäden durch optische beziehungsweise ionisierende Strahlung

Visier oder Schutzbrille?

Welcher Schutz zu welcher Tätigkeit genutzt werden soll, ist unter anderem in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 1 „Grundtätigkeiten Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ festgelegt. In Kapitel 2.3 ist angemerkt: „Der Gesichtsschutz zum Feuerwehrhelm (Klappvisier) ist zu verwenden bei Gefahren für Gesicht und Augen, beispielsweise durch Splitter, wegschnellende Teile, Funken oder Spritzer.“ Hierzu zählt zum Beispiel das Arbeiten mit hydraulischen Rettungsgeräten sowie Hebekissen.

Die FwDV 1 bestimmt in Kapitel 2.4: „Die Schutzbrille ist zu verwenden, wenn besondere Gefahren für die Augen zu erwarten sind, zum Beispiel durch Metallfunken beim Einsatz der Trennschleifmaschinen. Sie kann kombiniert mit dem Gesichtsschutz (Klappvisier) verwendet werden.“ Nach Möglichkeit sollte eine dichtschließende Brille gewählt werden. Zum Beispiel als Schutz vor rieselnden Partikeln bei Arbeiten in Rückenlage. Empfehlenswert sind Brillen mit klaren Scheiben, um auch im Dunkeln ausreichend sehen und Farben (Kabel/Schalter) unterscheiden zu können.

Beim Einsatz von Brennschneid- und Plasmageräten sind speziell zum Zubehör des Gerätes gehörende Schutzbrillen zu tragen. Sie schützen die Augen unter anderem vor UV-Strahlung. Das Helmvisier sollte beim Brennschneiden nicht verwendet werden, weil sich darunter Atemgifte ansammeln können.

Paragraph 12 der „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Feuerwehr“ führt aus, welche PSA der Unternehmer (in der Regel die Kommune) den Feuerwehren zur Verfügung stellen muss. „Den auf die Einsatzkräfte (potentiell) einwirkenden Gefährdungen muss die zuständige Führungskraft daher mit der adäquaten PSA begegnen“, sagt Tim Pelzl von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Leiter des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz empfiehlt Feuerwehrleuten die DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren“. Sie kann auf …

>>>  Weiterlesen? Klicken Sie hier, um das eDossier „Augenschutz für die Feuerwehr“ herunterzuladen! <<<

Bild1_FM_eDossier2015_Augenschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert